Elternberatung

Kompetente Unterstützung für den neuen Lebensabschnitt

Als anerkannte und zertifizierte Familienberatungsstelle unterstützen wir Eltern kompetent bei allen Fragen. Ob eine erste Orientierung oder eine intensive Begleitung gesucht wird – wir helfen gerne weiter.

Kostenlose Elternberatung

Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes

Im Auftrag des Familienministeriums dürfen wir Sie mit der kostenlosen Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes unterstützen, die Bedürfnisse Ihrer Familie und Ihre beruflichen Ziele in Einklang zu bringen. 

Finanzen

Karenzmodelle

Job & Arbeitsrecht

Elternsein

Information & Hilfe

Kostenlosen Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes

Wir informieren Sie kompetent über Themen wie

  • Finanzielle Leistungen rund um die Geburt
  • Partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit, Karenzmodelle, Elternteilzeit
  • Wiedereinstieg in den Job, Pensionssplitting
  • Elternwerden, Elternsein, Erziehung, Beziehung, Konfliktbewältigung

Als anerkannte und zertifizierte Familienberatungsstelle stehen wir Ihnen auch darüber hinaus für individuelle Anliegen, Sorgen und Ängste rund um den neuen Lebensabschnitt beratend zur Seite.

Elternberatung §95/1a AußStrG

Beratung vor einvernehmlicher Scheidung

Wer in Österreich eine einvernehmliche Scheidung anstrebt und minderjährige Kinder hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen. Diese Regelung nach § 95 Außerstreitgesetz (eingeführt durch das KindNamRÄG 2013) stellt sicher, dass das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder im Trennungsprozess im Mittelpunkt stehen.

  • Wer ist betroffen? Alle Elternpaare mit minderjährigen Kindern vor einer einvernehmlichen Scheidung.
  • Wie läuft das ab? Die Elternberatung kann als Einzelberatung (60 Minuten) oder als Elternpaarberatung (90 Minuten) absolviert werden.
  • Inhalt der Beratung: Sie erhalten professionelle Unterstützung zu den spezifischen Bedürfnissen und Fragen Ihrer Kinder in der Trennungssituation.
  • Nachweis für das Gericht: Die Teilnahme muss dem Gericht – in der Regel durch eine amtliche Bestätigung – vorgelegt werden.

Unsere anerkannten Beraterinnen begleiten Sie in dieser Phase kompetent und orientieren sich dabei an den offiziellen Qualitätsstandards des Bundesministeriums.
Bei dieser Beratung fallen Kosten an.