Elternberatung
Kompetente Unterstützung für den neuen Lebensabschnitt
Als anerkannte und zertifizierte Familienberatungsstelle unterstützen wir Eltern kompetent bei allen Fragen. Ob eine erste Orientierung oder eine intensive Begleitung gesucht wird – wir helfen gerne weiter.
Kostenlose Elternberatung
Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes
Im Auftrag des Familienministeriums dürfen wir Sie mit der kostenlosen Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes unterstützen, die Bedürfnisse Ihrer Familie und Ihre beruflichen Ziele in Einklang zu bringen.
Finanzen
Karenzmodelle
Job & Arbeitsrecht
Elternsein
Information & Hilfe
Kostenlosen Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes
Wir informieren Sie kompetent über Themen wie
- Finanzielle Leistungen rund um die Geburt
- Partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit, Karenzmodelle, Elternteilzeit
- Wiedereinstieg in den Job, Pensionssplitting
- Elternwerden, Elternsein, Erziehung, Beziehung, Konfliktbewältigung
Als anerkannte und zertifizierte Familienberatungsstelle stehen wir Ihnen auch darüber hinaus für individuelle Anliegen, Sorgen und Ängste rund um den neuen Lebensabschnitt beratend zur Seite.
Mehr Infos
Hilfreiche Links und Downloads
- Österreich.gv.at - Familie & Partnerschaft
- Broschüren Bundeskanzleramt - Familie und Jugend
- ÖGF - Gesellschaft für Familienplanung
- Hilfetelefon Schwierige Geburt
- Hebammengremium
- Familienberatung - ElternTIPPs
- Kinder mit Behinderung (Kärnten)
- Gesundheitsportal Österreichs
- AK-Kärnten - Ich bekomme ein Kind
- Unternehmensservice Portal
- ÖPA - Österreichische Plattform für Alleinerziehende
- FEMA – feministische Alleinerziehende
- Frauenreferat Kärnten
Elternberatung §95/1a AußStrG
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
Wer in Österreich eine einvernehmliche Scheidung anstrebt und minderjährige Kinder hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen. Diese Regelung nach § 95 Außerstreitgesetz (eingeführt durch das KindNamRÄG 2013) stellt sicher, dass das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder im Trennungsprozess im Mittelpunkt stehen.
- Wer ist betroffen? Alle Elternpaare mit minderjährigen Kindern vor einer einvernehmlichen Scheidung.
- Wie läuft das ab? Die Elternberatung kann als Einzelberatung (60 Minuten) oder als Elternpaarberatung (90 Minuten) absolviert werden.
- Inhalt der Beratung: Sie erhalten professionelle Unterstützung zu den spezifischen Bedürfnissen und Fragen Ihrer Kinder in der Trennungssituation.
- Nachweis für das Gericht: Die Teilnahme muss dem Gericht – in der Regel durch eine amtliche Bestätigung – vorgelegt werden.
Unsere anerkannten Beraterinnen begleiten Sie in dieser Phase kompetent und orientieren sich dabei an den offiziellen Qualitätsstandards des Bundesministeriums.
Bei dieser Beratung fallen Kosten an.
